AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Euregio-Medienservice Ralf Huppertz e.K. und des Onlineportals www.jobboerse-region-aachen.de
(Stand: 1.9.2015) 

§ 1 Geltungsbereich 
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Euregio-Medienservice und den natürlichen oder juristischen Personen in Verbindung mit der Nutzung von www.jobboerse-region-aachen.de 
(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge in der jeweils zum Abschluss des Vertrages geltenden Fassung. Wir behalten uns vor, unsere AGB und die auf unserer Website angebotenen Leistungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass es für den Nutzer nicht zumutbar ist. Über eine Änderung der AGB werden wir rechtzeitig informieren. Abweichende AGB unserer Nutzer, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für uns nicht verbindlich.

§ 2 Vertragsgegenstand 
(1) Ziel und Zweck des Euregio-Medienservice ist es, Auftraggebern eine Möglichkeit zu bieten, Stellenangebote und ergänzende Produkte gemäß Leistungsbeschreibungen auf der Website www.jobboerse-region-aachen.de zu veröffentlichen. Voraussetzung hierfür ist der verbindliche Abschluss eines Anzeigenvertrages. Der Anzeigenvertrag kommt spätestens zustande durch Veröffentlichung der Stellenanzeigen bzw. der Produkte auf der Website www.jobboerse-region-aachen.de. Der Euregio-Medienservice behält sich vor, die Annahme des Anzeigenvertrages durch E-Mail an den Auftraggeber vorzunehmen.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers 
(1) Der Auftraggeber gewährleistet und versichert, dass alle von ihm zur Veröffentlichung angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen, vollständig sind und nicht gegen gesetzliche Regelungen, z.B. Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Der Euregio-Medienservice ist nicht verpflichtet, die zu veröffentlichenden Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit und/oder die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu überprüfen. 
(2) Sofern Filmbeiträgen, Bilder, Logos oder sonstiges urheberrechtlich, markenrechtlich oder auf sonstige Weise rechtlich geschütztes Material auf www.jobboerse-region-aachen.de eingestellt werden sollen, räumt der Auftraggeber dem Euregio-Medienservice ein einfaches Nutzungsrecht ein, das Material öffentlich zugänglich zu machen und sichert zu, dass er über eingeräumten Rechte verfügen darf und nicht Rechte Dritter entgegen stehen.

§ 4 Ablehnungsbefugnis eines Anzeigenvertrages 
Der Euregio-Medienservice behält sich vor, Anzeigenaufträge bzw. weitergehende Verträge nicht anzunehmen, wenn der zu veröffentliche Inhalt „unzulässige Inhalte“ hat. Diese liegen insbesondere vor, wenn der Inhalt gegen die guten Sitten, gesetzliche oder behördliche Regelungen verstößt und/oder Ruf- und Imageschäden des Euregio-Medienservice zu befürchten sind. 
Der Euregio-Medienservice behält sich vor, bereits im Internet veröffentlichte Elemente unverzüglich zu entfernen, sofern sie Kenntnis nach Veröffentlichung erhält, dass es sich um unzulässige Inhalte handelt. Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Auftraggebers Links auf Leistungs-elemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird dadurch nicht begründet. Der Auftraggeber stellt den Euregio-Medienservice von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von unzulässigen Inhalten gemäß § 4 oder Verstoß gegen Rechte gemäß § 3 gegenüber dem Euregio-Medienservice geltend gemacht werden.

§ 5 Veröffentlichung 
(1) Die Veröffentlichung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, spätestens 2 Werktage nach vollständiger Lieferung des zu veröffentlichten Materials. 
(2) Nach der Veröffentlichung sind Änderungen des veröffentlichten Materials auf Wunsch nur möglich, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist und die Änderungen nicht so gravierend sind, dass im Falle einer Änderung nicht mehr die ursprüngliche sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde. 
(3) Nicht unwesentliche Änderungen sind kostenpflichtig und werden erst nach schriftlicher Bestätigung der Mehrkosten durch den Auftraggeber vom Euregio-Medienservice vorgenommen.

§ 6 Entgelte, Verzug 
(1) Die Vergütung der Leistungen des Euregio-Medienservice richten sich, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede, nach der Preisliste, die jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages auf der Homepage www.jobboerse-region-aachen.de veröffentlicht ist. Im Falle des Fehlens einer Veröffentlichung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses allgemein verwendeten Preise des Euregio-Medienservice 
(2) Alle Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Euregio-Medienservice behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Leistung nur nach Vorkasse zu erbringen. 
(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Euregio-Medienservice berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen dieses Auftraggebers und die Bereitstellung jedweder Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einstellen. Die Veröffentlichung von Anzeigen verlängert sich dadurch nicht.

§ 7 Linking/Framing 
(1) Die Seite www.jobboerse-region-aachen.de enthält Links zu anderen Internet-Seiten. Diese Links werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und der Besuch der Webseiten erfolgt eigenverantwortlich. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Links übernimmt der Euregio-Medienservice keine Haftung. 
(2) Euregio-Medienservice ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeigen auch als Link oder Anzeige auf anderen Domains oder in anderen Medien zu verbreiten. 
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die auf www.jobboerse-region-aachen.de veröffentlichen Stellenanzeigen auch durch andere Internetanbieter kopiert. Gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Zur Unterbindung von unberechtigtem Linking oder Kopien der Stellenanzeigen erteilt der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen den Euregio-Medienservice keinerlei Ansprüche herleiten.

§ 8 Gewährleistung 
Der Euregio-Medienservice gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Stand entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige. Sollte eine vom Euregio-Medienservice zu vertretende mangelhafte Wiedergabe des Anzeigenauftrags auftreten, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck des Anzeigenauftrages beeinträchtigt wurde. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Falle einer Verzögerung der Onlinestellung, einer Nichtdurchführbarkeit der Ersatzanzeige vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen. 

§ 9 Mängelrüge 
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber den geschalteten Anzeigenauftrag unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 10 Haftung 
Der Euregio-Medienservice, sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haften nicht für leichte Fahrlässigkeit – gleich aus welchem Rechtsgrund. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). oder in Fällen, in denen eine Garantie übernommen wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss voraussehbaren Schäden begrenzt. In allen anderen Fällen ist die Haftung auf die gezahlte Gegenleistung des Auftraggebers begrenzt, soweit der Benutzer nicht jeweils nachweist, dass der tatsächlich eingetretene Schaden höher ist. 
Der Euregio-Medienservice stellt lediglich die Möglichkeit zur Schaltung von Stellenanzeigen und Unternehmensportraits. Sie übernimmt keine vermittelnden Tätigkeiten. Der Kontakt zwischen dem Auftraggeber und dem Interessenten erfolgt ausschließlich über die von dem Inserenten angegebenen Kontaktdaten. Der Euregio-Medienservice haftet nicht, dass ein Kontakt mit Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder –qualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge des Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestzahl von Bewerbungen gemacht hat.

§ 11 Kandidatensuche 
(1) Sofern der Auftraggeber sich in www.jobboerse-region-aachen.de registriert hat und eingeloggt ist, erhält er einen Zugangscode (Benutzername, Passwort) und damit die Berechtigung, auf die Daten der Kandidaten zuzugreifen. 
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Im Umgang mit persönlichen Bewerberdaten ist der Auftraggeber zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Euregio-Medienservice behält sich vor, im Falle der Zuwiderhandlung den Zugang auf die Kandidatendatenbank zu sperren. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet. 
(3) Die Nutzung der Lebenslaufdatenbank ist ausschließlich zum Zweck der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Auftraggeber gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht gesondert vereinbart, verboten. Das Setzen von Hyperlinks („deep links“) oder die Nutzung der Datenbank anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt Euregio-Medienservice zur sofortigen Sperrung des Zugangs. 
(4) Die Angaben der Kandidaten werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass der Euregio-Medienservice deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet der Euregio-Medienservice eine bestimmte Anzahl von Antworten.

§ 12 Kündigung 
(1) Jeder Vertrag endet mit Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. 
(2) Der Euregio-Medienservice ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt bei Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten und lässt die Vergütungsverpflichtung des Auftraggebers nicht entfallen.

§ 13 Sonstiges 
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Euregio-Medienservice. 
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ebenfalls der Geschäftssitz des Euregio-Medienservice, soweit gesetzlich zulässig. Anderenfalls soll der gesetzliche Gerichtsstand gelten. 

DOWNLOAD DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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